Erbteilsverkauf an Miterben
Neue Perspektiven durch professionelle Vermittlung innerhalb der Erbengemeinschaft.
Mehr erfahren →Wir ebnen Ihnen den Weg heraus aus der Erbengemeinschaft in eine glückliche Zukunft
Neue Perspektiven durch professionelle Vermittlung innerhalb der Erbengemeinschaft.
Mehr erfahren →Verkauf an spezialisierte Investoren zur Realisierung des Erbteilwerts.
Mehr erfahren →Der letzte Lösungsweg, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Mehr erfahren →Wir geben kompetenten und unabhängigen Rat zu Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Erbstreitigkeiten sind häufig hoch emotional und stressbehaftet! Wir stellen uns vor Sie und handeln in Ihrem Interesse.
Wir geben Ihnen unsere professionelle Einschätzung zum Wert Ihres Erbanteils und sorgen für eine optimale Verwertung.
Als Beratungsboutique mit Spezialisierung auf den Verkauf blockierter Erbteile sehen wir unser wichtigstes Alleinstellungsmerkmal darin, Sie UNABHÄNGIG zu ALLEN Möglichkeiten der Verwertung mit dem gemeinsamen Ziel einer für Sie optimalen Lösung zu beraten, und den Verkauf entsprechend umzusetzen.
Dies unterscheidet uns grundlegend von Anbietern, deren Interesse primär darin besteht, Ihren Erbteil an Netzwerkpartner zu vermitteln oder gar selbst zu übernehmen.
Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. Sie erhalten sofort unsere erste Einschätzung zum Wert Ihres Erbanteils und zu den optimalen Verwertungsmöglichkeiten.
Nach Beauftragung übernehmen wir die vollständige Umsetzung des mit Ihnen abgestimmten Verwertungswegs, sei es der Verkauf an Miterben oder Dritte, oder die Teilungsversteigerung.
Sie erhalten den Gegenwert für Ihren Erbanteil, und wir einen daran geknüpften Prozentsatz als Erfolgshonorar. Somit sitzen wir von Anfang bis Ende in demselben Boot.
Wir analysieren Ihre Situation, geben Ihnen eine erste Einschätzung zum Wert Ihres Erbanteils und zeigen Ihnen die besten Verwertungswege auf.
Nach Beauftragung übernehmen wir die vollständige Umsetzung des mit Ihnen abgestimmten Verwertungswegs – professionell, diskret und zielgerichtet.
Sie erhalten den Gegenwert für Ihren Erbanteil – und wir ein daran geknüpftes Erfolgshonorar. Somit sitzen wir von Anfang bis Ende in demselben Boot.
Während des gesamten Verkaufsprozesses bin ich selbst, Dr. Joachim Petersen, Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Ich werde unterstützt von einem erfahrenen Team, welches sich professionell und zuverlässig um alle organisatorischen und administrativen Belange kümmert.
Bei Bedarf können wir zudem auf ein Netzwerk ausgewiesener Spezialisten, beispielsweise Fachanwälte für Erbrecht, zurückgreifen.
Klare Empfehlungen statt leerer Versprechen. Besonders hilfreich war die realistische Einschätzung des Wertes meines Erbanteils und der tatsächlichen Verkaufsmöglichkeiten.
Jürgen W., BambergKomplexer Fall mit mehreren Immobilien, unterschiedlichen Interessen der Miterben und festgefahrenen Fronten. Herr Dr. Petersen hat mit viel Fingerspitzengefühl vermittelt und gleichzeitig die wirtschaftlichen Aspekte nie aus den Augen verloren. Ich habe mich während des gesamten Prozesses hervorragend betreut gefühlt.
Thomas B., HamburgNach drei Jahren Stillstand in unserer Erbengemeinschaft hatte ich die Hoffnung auf eine Lösung fast aufgegeben. Herr Dr. Petersen hat die Situation schnell analysiert, realistische Optionen aufgezeigt und die Verhandlungen professionell begleitet. Am Ende konnte ich meinen Erbteil zu fairen Konditionen verkaufen und endlich mit dem Thema abschließen.
Susanne F., Bergisch-GladbachWenn die Fronten verhärtet sind, kann ein professionell geführter Gesprächsansatz neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnen.
Wer sich über alternative Möglichkeiten der Erbteilsverwertung informiert, sieht sich in der Regel in einer Lage, in der keine konstruktive Gesprächsbasis mit dem oder den Miterben mehr besteht. Die Gräben sind tief, die Fronten sind verhärtet.
Ein Verkauf des Erbteils an einen Miterben, oder auch der Erwerb eines Erbteils von einem Miterben, wird dann nicht mehr als eine realistische Option betrachtet.
Die Einschaltung eines erfahrenen, professionellen Beraters, der eine neutrale Sichtweise mitbringt und frei von den familiären Emotionen ist, kann in solchen Situationen jedoch ungeahnte Perspektiven eröffnen.
Denn letztendlich profitieren alle Miterben von einer konstruktiven Lösung innerhalb der Erbengemeinschaft. Ein „Notverkauf“ in Form einer Teilungsversteigerung führt zu Einbußen bei allen Beteiligten.
Unser Gesprächsansatz besteht darin, diese Einsicht zu vermitteln und Möglichkeiten für eine gütliche Einigung im Interesse aller Erben auszuloten.
Bedenken Sie auch, dass die Einbeziehung der Miterben aufgrund deren gesetzlich verankerten Vorkaufsrechts ohnehin nicht ausgeschlossen werden kann.
Wenn innerhalb der Erbengemeinschaft keine tragfähige Lösung erreichbar ist, kann der Verkauf an spezialisierte Dritte eine klare Perspektive schaffen.
Der Verkauf des Erbteils an einen Dritten ist rechtlich ohne Weiteres möglich und häufig eine gute Möglichkeit, den Wert des Erbteils zu realisieren und die Erbengemeinschaft zu verlassen.
Da mit einem Erbteilskauf besondere Risiken und eine erschwerte Verwertbarkeit verbunden sind, kommen als mögliche Erwerber nur erfahrene, hierauf spezialisierte Investoren in Betracht.
Soll diese Möglichkeit ausgelotet werden, erstellen wir für Sie ein professionelles Verkaufsexposée.
Aufgrund unserer langjährigen Markterfahrung verfügen wir über ein großes Netzwerk potenzieller Erwerber. An diese versenden wir den Verkaufsprospekt und bitten um die Abgabe von zunächst unverbindlichen Angeboten.
Nach Auswahl der interessantesten Offerten wird diesen Bietern die Gelegenheit zu einer detaillierteren Prüfung gegeben. Diese legen sodann verbindliche Angebote vor. Nun ist es an Ihnen, sich für das für Sie attraktivste Angebot zu entscheiden. Auf dieser Basis wird sodann der Kaufvertrag erstellt.
Der Kaufvertrag über den Erbteil ist notariell zu beurkunden und den Miterben ist ein Vorkaufsrecht zu den Konditionen des Kaufvertrags zu gewähren.
Nach Ablauf der zweimonatigen Vorkaufsfrist wird der Kaufvertrag wirksam und Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis – entweder von Ihrem Vertragspartner, oder von dem Miterben, sofern dieser sein Vorkaufsrecht ausübt.
Die Teilungsversteigerung bleibt das letzte Mittel, wenn alle anderen Lösungswege ausgeschöpft sind.
Sofern sich weder eine Lösung innerhalb der Erbengemeinschaft, noch ein interessierter externer Käufer findet, bleibt immer die Möglichkeit, eine Teilungsversteigerung zu beantragen, um Immobilienvermögen innerhalb der Erbmasse zu verwerten und anschließend zu verteilen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Bieter im Rahmen einer Teilungsversteigerung in aller Regel erhebliche Abschläge von dem Marktwert der Immobilien ansetzen werden. Die Kosten des Verfahrens (unter anderem wird ein Verkehrswertgutachten benötigt) mindern die Nettoerlöse zusätzlich.
Doch auch mit Abschluss der Teilungsversteigerung ist die Erbengemeinschaft keineswegs aufgelöst. Streitigkeiten über die Verteilung des Geldvermögens sind nicht selten, und können eine Teilungsklage notwendig machen.
Diese zieht sich oft über viele Jahre hin und verursacht weitere Kosten in erheblichem Umfang.
Aufgrund dieser Nachteile und Risiken sehen wir die Teilungsversteigerung immer als das letzte Mittel an, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgelotet wurden und erfolglos geblieben sind.
Sämtliche Anfragen für die Übernahme eines Beratungsmandats durch uns werden vorab sorgfältig geprüft. Nur wenn wir von einem erfolgreichen Verkauf überzeugt sind, nehmen wir einen Beratungsauftrag an. Aus diesem Grund schätzen wir die Chancen für einen Erbteilsverkauf entsprechend Ihren Vorstellungen für außerordentlich hoch ein.
Die Dauer des Verkaufsprozesses lässt sich im Vorhinein kaum prognostizieren. Im günstigsten Fall kann bereits innerhalb weniger Wochen eine Verhandlungslösung erzielt werden. Kommt es zu keiner Einigung und muss der Verkauf im Wege einer Teilungsversteigerung durchgesetzt werden, ist Geduld gefragt. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen (z.B. Notwendigkeit zur Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens) ist in diesem Fall von einer Zeitspanne von nicht unter 6 Monaten auszugehen. Im ungünstigen Fall, insbesondere bei verzögernden Aktionen eines Miterben, kann sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen.
Mit unserer Beauftragung sind keinerlei fixe Kosten verbunden. Eine Vergütung ist ausschließlich bei erfolgreichem Verkauf Ihres Erbteils fällig. Die Höhe der Erfolgsvergütung richtet sich nach dem Wert Ihres Erbteils und der Komplexität des Falles, und beträgt in der Regel zwischen 2% und 5%. Externe Kosten, zum Beispiel für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens oder die Durchführung einer Teilungsversteigerung, werden selbstverständlich immer im Vorhinein mit Ihnen abgesprochen.
Da wir ausschließlich erfolgsbasiert tätig werden, gehen Sie mit unserer Beauftragung keinerlei finanzielle Risiken ein. Zudem entscheiden ausschließlich Sie selbst darüber, ob Sie ein vorliegendes Angebot für den Verkauf Ihres Erbteils annehmen, oder nicht. Ein Unsicherheitsfaktor ist lediglich die zeitliche Dauer bis zu einem erfolgreichen Verkauf Ihres Erbteils. Verhandlungen mit Miterben und interessierten Käufer können sich im Einzelfall in die Länge ziehen. Dies gilt insbesondere, falls es zu einer Teilungsversteigerung kommt.
Mehrere Erben bilden gemeinsam eine Gemeinschaft am gesamten Nachlass.
Der rechnerische Anteil eines Miterben am Nachlass, nicht an einzelnen Gegenständen.
Übertragung des eigenen Erbteils auf einen Miterben oder einen Dritten durch notariellen Vertrag.
Miterben können beim Verkauf an Dritte unter bestimmten Voraussetzungen in den Vertrag eintreten.
Gerichtliches Verfahren zur Verwertung einer Immobilie, wenn eine Einigung nicht gelingt.
Die Aufteilung des Nachlasses und Beendigung der Erbengemeinschaft.
Durchsetzung des letzten Willens durch eine vom Erblasser bestimmte Person.
Recht, eine Sache zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.
Recht, eine Immobilie oder bestimmte Räume persönlich zu bewohnen.
Gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger, wenn sie enterbt wurden.
Gutachten über den aktuellen Marktwert einer Immobilie oder eines Vermögensgegenstands.
Schulden und Verpflichtungen, die vor der Verteilung zu berücksichtigen sind.
Erhalten Sie eine erste Einschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
fair erben
Dr. Joachim Petersen
Büroadresse:
Ludwig-Erhard-Platz 1
51373 Leverkusen
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Joachim Petersen, Anschrift wie oben.
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist Dr. Joachim Petersen, fair erben, Ludwig-Erhard-Platz 1, 51373 Leverkusen.
Wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Kommunikation mit Ihnen.
Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Wahrung berechtigter Interessen an der Bearbeitung von Anfragen sowie, soweit erforderlich, auf Grundlage Ihrer Einwilligung.
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Diese Datenschutzerklärung ist als gestalterischer Entwurf eingefügt und sollte vor Veröffentlichung rechtlich geprüft und an das tatsächliche Hosting, eingesetzte Dienste und technische Funktionen angepasst werden.